Der Bundesrat hat am 12.06.2026 der Verordnung der Bundesregierung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung (BR-Drs. 243/26) zugestimmt.
Somit steigt der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 01.07.2026 bundeseinheitlich um 4,24 Prozent auf 42,52 Euro. Der aktuelle Rentenwert ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Dieser gibt an, wie viel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.
Rentenplus für Landwirte
Für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,83 Euro auf 19,63 Euro erhöht. Außerdem wird für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 482 Euro und 1.916 Euro monatlich festgesetzt.
Weitere Informationen zur Rentenanpassung 2026 finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.