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22. Mai 2026 – Tax
Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO nicht gegen das Unionsrecht verstößt. Beruht ein Rechtsirrtum auf der fehlerhaften Anwendung einer von der Finanzverwaltung vorgesehenen Vereinfachungsregelung, deren Voraussetzungen nicht vorlagen, was der steuerpflichtige auch hätte erkennen können, kommt nach Auffassung der Richter ein Erlass von daraus entstehenden Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen nicht in Betracht (Az. V R 28/25).

Im Streitfall machte die Klägerin, eine GmbH, aus Rechnungen der luxemburgischen A-SA Vorsteuer geltend, obwohl tatsächlich kein steuerpflichtiger lnlandslieferungsfall, sondern ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorlag. Das Finanzamt versagte daher rückwirkend den Vorsteuerabzug. Später berichtigte die Lieferantin die Rechnungen und trat ihren Erstattungsanspruch an die Klägerin ab. Dadurch wurden die Umsatzsteuernachforderungen der Klägerin gegenüber dem Finanzamt getilgt. Das Finanzamt setzte dennoch Nachzahlungszinsen gegen die Klägerin fest und lehnte ihren Antrag ab, diese aus Billigkeitsgründen abweichend festzusetzen oder zu erlassen. Die dagegen gerichtete Klage blieb in erster Instanz erfolglos. Die Richter des Bundesfinanzhofs wiesen die Revision der Klägerin zurück.