Das Finanzgericht Münster entschied, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine von ihm ausgezahlte Energiepreispauschale im Rahmen der Lohnsteuerfestsetzung rückwirkend zu korrigieren oder die Lohnsteuer nachträglich festzusetzen, wenn das Finanzamt eine aus seiner Sicht zu Unrecht gewährte Pauschale gegenüber dem Arbeitgeber zurückfordert, anstatt diese im Veranlagungsverfahren beim Arbeitnehmer zu berücksichtigen (Az. 6 K 1524/25 E).
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5. Mai 2026 – Tax
Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale durch das Finanzamt vom Arbeitnehmer – Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
4. Mai 2026 – Tax
Problem: Pauschale Nacherhebung von Lohnsteuer in einer „größeren Zahl von Fällen“
Zweck der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 EStG ist eine Vereinfachung des Lohnsteuerverfahrens. Dabei erhält der Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Möglichkeit, von einer individuellen Berechnung der Lohnsteuer abzusehen und stattdessen eine pauschale Lohnsteuer zu erheben. Nach§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist eine Pauschalierung zulässig, wenn ,,in einer größeren Zahl
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