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1. April 2026 – Legal
Keine Baumfällung trotz Verschattung einer Photovoltaikanlage

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass eine ca. 50 Jahre alte, geschützte Waldkiefer nicht gefällt werden darf, obwohl sie eine Photovoltaikanlage auf einem Hausdach verschattet (Az. VG 24 K 46/24).

Im konkreten Fall war der Kläger Eigentümer eines Grundstücks, das mit einem Einfamilienhaus bebaut war. Vor dem Haus stand eine ca. 50 Jahre alte Waldkiefer mit einem Stammumfang von mehr als zwei Metern. Auf dem Dach seines Hauses war eine PV-Anlage installiert. Er beantragte beim zuständigen Bezirksamt die Erteilung einer Fällgenehmigung, da der Baum die PV-Anlage auf dem Dach erheblich verschatte. Der Antrag wurde abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab, da die Waldkiefer auf dem Grundstück des Klägers nach Art und Größe zu den geschützten Bäumen gehört. Nach Auffassung der Richter ist das öffentliche Interesse an dem Erhalt der Waldkiefer höher zu gewichten als das Interesse des Klägers an einer verschattungsfreien Nutzung seiner PV-Anlage. Der Baum sei vital sowie verkehrssicher und habe eine zu erwartende Restlebenszeit von mehr als 100 Jahren. Demgegenüber entspreche die Minderleistung der PV-Anlage durch die Verschattung höchstens dem Jahresverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts.