Das Verwaltungsgericht Hannover hat zwei Klagen eines Modellflugzeug-Piloten abgewiesen und die Untersagung des Betriebs unbemannter Modellflugzeuge zum Schutz von Vogelbeständen bestätigt (Az. 9 A 2958/24 und 9 A 5357/24).
Die Region Hannover hatte verboten, motorisierte Modellflugzeuge über dem Steinhuder Meer und zwei nahegelegenen Naturschutzgebieten zu betreiben. Grund ist der Schutz der dort lebenden Vogelarten, die durch den Lärm und die Nähe der Modelle gestört werden können. Der Kläger meinte, nur der Bund dürfe den Luftverkehr regeln und verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu bemannten Heißluftballonen.
Das Verwaltungsgericht Hannover stellte jedoch klar, dass für unbemannte Luftfahrt (Modellflugzeuge, Drohnen) die Länder aus Naturschutzgründen Verbote erlassen dürfen. Außerdem bestätigte das Gericht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro, weil der Kläger trotz Verbots weiterhin geflogen war.