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19. März 2026 – Tax
Kindergeld ohne Antrag: Entlastung für Familien geplant

Die Bundesregierung will Kindergeld künftig automatisch nach der Geburt auszahlen. Ein Antrag entfällt – das soll vor allem junge Eltern entlasten und Bürokratie abbauen. Das Bundeskabinett hat am 18.03.2026 den Gesetzentwurf für das antragslose Kindergeld beschlossen.

Technisch läuft das über bereits vorhandene Daten: Die Geburt wird gemeldet, das Kind erhält eine Steuer-lD, die Behörden tauschen die Informationen aus. Liegt zusätzlich eine IBAN vor, startet die Auszahlung automatisch. Fehlen Daten, bleibt es beim vereinfachten Antrag.

Das Gesetz soll mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Auszahlung ohne Antrag erfolgt dann in zwei Stufen im laufe des Jahres 2027: zuerst für weitere Kinder, später auch für das erste Kind:

  • 1. Stufe (voraussichtlich im März 2027) soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält.
  • 2. Stufe (voraussichtlich im November 2027) soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.

Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.