Aktuelles

19. Februar 2026 – Legal
Bei Arbeitsunfall ist Dokumentation von goßer Bedeutung

Ein Arbeitsunfall kann schnell passieren. Das Wichtigste ist dann, etwaige Verletzungen zu versorgen, bei Notfällen die 112 wählen und ganz wichtig: Vorgesetzte und somit den Arbeitgeber zu informieren. Der Arbeitgeber muss den Unfall, sofern er zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Arbeitgeber müssen aber auch die Unfallursache prüfen und unter Umständen die Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsabläufe ändern.

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall (Unfall auf dem Arbeitsweg), der behandlungsbedürftig ist, muss ein Arbeitnehmer zu einem „Durchgangsarzt“. Der fungiert als Vertragsarzt der Berufsgenossenschaft, bei der Beschäftigte versichert sind. Augenärzte und HNO-Ärzte sind grundsätzlich Durchgangsärzte. Wenn die Verletzung nicht in diese Bereiche fällt, muss ein spezieller Durchgangsarzt aufgesucht werden. Wo sich der nächste jeweils befindet, darüber informiert in der Regel der Arbeitgeber. Wenn jedoch jemand so ernsthaft verletzt ist, dass keine Zeit bleibt, einen Durchgangsarzt aufzusuchen, dann geht natürlich die schnelle Versorgung vor, d. h. ein Beschäftigter darf in diesem Fall sofort eine Klinik aufsuchen oder dorthin verbracht werden. Nach dem Unfall gibt es noch wichtige Bürokratie zu erledigen: ein Eintrag in das sog. Verbandbuch muss erfolgen. In der Regel macht das der Ersthelfer oder bei kleineren Verletzungen derjenige, der den Unfall hatte, selbst. Im Verbandbuch wird der Unfall dokumentiert – mit Zeitpunkt, Unfallvorgang, Verletzungen, Zeugen und Maßnahmen. Das ist deshalb so wichtig, weil das Verbandbuch gegenüber den Versicherungsträgern als Nachweis dient. Das ist nicht zuletzt bei gesundheitlichen Spätfolgen unerlässlich, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, denn ohne diese Dokumentation können sich u. U. spätere gesundheitliche Beschwerden nur schwer als Folge eines Arbeitsunfalls nachweisen lassen.