Aktuelles

13. Februar 2026 – Legal
Gesetzentwurf „Mietrecht 11″ – Was ändert sich für Mieter und Vermieter?

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt Anpassungen des sozialen Mietrechts vor, um dem rapiden Anstieg der Mieten entgegenzuwirken und den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht einen Deckel für die Steigerung von Indexmieten vor: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten maximal 3,5 Prozent im Jahr steigen dürfen.

Für Mieter bringt der Entwurf insbesondere:

  • Deckelung von Indexmieten auf maximal 3,5 % pro Jahr in angespannten Märkten, um starke Mietsteigerungen bei hoher Inflation zu begrenzen.
  • Mehr Transparenz bei möblierten Wohnungen: Möblierungszuschläge müssen gesondert ausgewiesen und am Zeitwert der Möbel orientiert sein; pauschal sind 5 % der Nettokaltmiete zulässig.
  • Begrenzung von Kurzzeitmietverträgen auf höchstens sechs Monate; sie bleiben nur bei besonderem Anlass zulässig.
  • Erweiterte Schonfristzahlung: Mietrückstände können künftig einmalig auch eine ordentliche Kündigung heilen, nicht nur eine fristlose.

Für Vermieter bedeutet der Entwurf:

  • Klarere gesetzliche Vorgaben bei möblierten Vermietungen und Kurzzeitmietverträgen, was Rechtsunsicherheiten reduzieren soll.
  • Erleichterungen bei Kleinmodernisierungen: Die Wertgrenze für das vereinfachte Mieterhöhungsverfahren wird von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben.

Insgesamt soll das Gesetz Mietsteigerungen begrenzen, Umgehungen der Mietpreisbremse erschweren und zugleich praktikable Rahmenbedingungen für Vermieter erhalten. Das Verfahren befindet sich noch im Gesetzgebungsprozess.