Aktuelles

6. Februar 2026 – Legal
Gericht lässt nach Verkehrsunfall Video von „Rundum-Kamera“ als Beweismittel zur Klärung der Haftungsfrage zu

Die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls ist für die Schuldfrage und damit für die Haftung der am Unfall Beteiligten oft entscheidend. Das Landgericht Frankenthal hatte sich mit der Frage zu befassen, ob dabei Filmsequenzen von Rundum-Kameras, die in modernen Fahrzeugen verbaut sind, als Beweismittel zuzulassen sind (Az. 5 O 4/25).

Der Fahrer hatte seinen Tesla am Straßenrand geparkt und holte seine zweijährige Tochter aus dem Auto, wobei die hintere Tür auf der Fahrerseite offenstand. Ein vorbeifahrender Opel stieß gegen die Tür, wobei ein Schaden von über 8.000 Euro entstand. Der Opelfahrer meinte, die Tür sei plötzlich geöffnet worden und er hätte so schnell nicht mehr ausweichen können. Eine im Tesla eingebaute Kamera hatte den gesamten Vorgang gefilmt.

Das Landgericht Frankenthal ließ das Video als Beweis zu und sah sich die Aufnahme an. Das Video zeigte deutlich, dass die Tür bereits offen war und der Opelfahrer sie hätte sehen und vorbeifahren können. Er müsse daher 70 % des Schadens zahlen. Der Teslafahrer hafte zu 30 %, weil er die Tür längere Zeit weit offenstehen ließ. Datenschutzbedenken stünden der Nutzung des Videos nicht entgegen, wenn neutrale Verkehrsvorgänge gezeigt würden und das Beweisinteresse überwiege.