Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/3740) der Bundesregierung. Mit dem Vorhaben sollen durch die Aufhebung unnötiger Vorschriften und Berichtspflichten in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie in weiteren Gesetzen Bürokratie abgebaut, Kosten gesenkt und Unternehmen entlastet werden.
Der Entwurf „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ listet fünf konkrete Maßnahmen auf:
- die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter,
- den Wegfall des Nationalen Heizungslabels,
- die Streichung bestimmter Berichtspflichten für Übertragungsnetzbetreiber,
- die Reduzierung von Berichtspflichten im „Investitionsgesetz Kohleregionen“ sowie
- die Streichung der gegenüber dem Bundestag bestehenden Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Aktivitäten der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern.