Die Bundesregierung will die betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrente) besonders für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie für Geringverdiener attraktiver machen. Grundlage ist das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 03.09.2025 beschlossen. Nachdem der Bundestag den Entwurf verabschiedet hatte, stimmte der Bundesrat abschließend am 19.12.2025 zu.
Wichtige Änderungen sind:
- Sozialpartnermodell wird geöffnet: Auch nicht tarifgebundene, oft kleinere Unternehmen können mitmachen.
- Einfacherer Jobwechsel: Ansprüche auf Betriebsrente lassen sich leichter mitnehmen oder im alten Versorgungssystem lassen.
- Mehr Renditechancen: Pensionskassen bekommen mehr Freiheiten bei der Geldanlage, um höhere Betriebsrenten zu ermöglichen.
- Bessere Förderung für Geringverdiener: Höhere Einkommensgrenze und höherer maximal geförderter Arbeitgeberzuschuss.
- Mehr Digitalisierung: Weniger Papierkram für Unternehmen.
Weitere wichtige Rentengesetze sind bereits in Kraft getreten: das Rentenpaket 2025 und die Aktivrente. Das Bundeskabinett hatte zudem im Dezember 2025 eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte für eine Frühstart-Rente beschlossen.