Auch in diesem Jahr werden einige Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren und in der Weihnachtszeit keine belastenden Maßnahmen durchführen.
Mitgeteilt haben dies bisher die folgenden Bundesländer (Stand 22.12.2025):
- Baden-Württemberg: 23.12.2025 bis 04.01.2026
- Bayern: vom 20.12.2025 bis 01.01.2026
- Brandenburg: vom 22.12.2025 bis 30.12.2025
- Hessen: vom 19.12.2025 bis 31.12.2025
- Nordrhein-Westfalen: vom 17.12.2025 bis 31.12.2025
- Sachsen-Anhalt: vom 19.12.2025 bis 31.12.2025
- Thüringen: vom 22.12.2025 bis 31.12.2025
Mit dem Weihnachtsfrieden stellt die Finanzverwaltung sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. In dieser Zeit werden keine Betriebsprüfungen eingeleitet und keine Prüfungsberichte versandt. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet.
Dies gilt jedoch nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z. B. Säumniszuschläge, Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z. B. drohende Verjährung).
Steuerbescheide werden durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
Hinweis
Es ist damit zu rechnen, dass auch in weiteren Bundesländern vergleichbare Regelungen zur Anwendung kommen werden – außer Berlin. Berlins Finanzämter rufen keinen “Weihnachtsfrieden” aus.