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21. November 2025 – Tax
Steuererklärung beim Finanzamt nicht auffindbar? – Verspätungszuschlag möglich

Die meisten jährlichen Steuererklärungen werden heutzutage per „Klick“ an das Finanzamt gesandt. Was passiert aber, wenn die Steuererklärung zwar abgesandt wurde, beim zuständigen Finanzamt aber nicht angekommen ist oder zumindest dort nicht auffindbar ist?

Wenn die Erklärung nicht rechtzeitig beim Finanzamt eingegangen ist, wird im Regelfall ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung (§ 152 AO).

Dies gilt selbst bei einer Erstattung. Es gibt aber zum Glück eine Höchstgrenze von 25.000 Euro. Nachweispflichtig für die rechtzeitige Abgabe der Erklärung ist immer der jeweilige Steuerpflichtige.

Um die evtl. erheblichen Nachteile zu vermeiden, sollte zunächst immer ein Protokoll der elektronischen Übermittlung ausgedruckt werden. Damit ist aber noch nicht für alle Fälle sichergestellt, dass die Erklärung beim Finanzamt vorliegt. Ist nach rund sechs Wochen noch keine Reaktion des Finanzamtes erfolgt, kann auch eine kurze E-Mail oder ein Telefonanruf beim Finanzamt Gewissheit über den Eingang schaffen. Ist die Erklärung nicht auffindbar, sollte sie umgehend noch einmal gesendet werden, am besten mit dem ursprünglichen Transportticket.