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31. Oktober 2025 – Legal
Explodierende E-Scooter-Akkus im Homeoffice: Rettender Sprung aus dem Fenster kein Arbeitsunfall

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein rettender Sprung aus dem Fenster im Homeoffice nach einer Explosion von E-Roller-Akkus keinen Arbeitsunfall darstellt und keinen Anspruch auf Unfallversicherungsschutz begründet (Az. L 21 U 47/23).

Bei einem Softwareentwickler explodierten während einer Telefonkonferenz im Homeoffice zwei E-Roller-Akkus. Um sich vor Rauch und Flammen zu retten, sprang er aus dem Fenster und brach sich beide Füße. Der Softwareentwickler war der Auffassung, dass es sich hierbei um einen Arbeitsunfall handelt. Die Berufsgenossenschaft lehnte dies ab und das Sozialgericht Berlin bestätigte diese Entscheidung.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg konnte ebenfalls keinen Arbeitsunfall feststellen. Durch den Sprung aus dem Fenster habe der Mann in erster Linie sein Leben retten wollen und damit ein “überragend wichtiges privates Motiv” verfolgt. Er habe dadurch nicht auch seine Arbeitskraft erhalten wollen. Seine Handlung habe primär der Selbstrettung gedient und habe nicht in engem sachlichen Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit gestanden. Die Verletzungen seien erst bei der “Flucht” entstanden und nicht während der beruflichen Tätigkeit selbst. Unfälle im Homeoffice könnten zwar prinzipiell als Arbeitsunfälle gewertet werden, da auch Gefahren aus privaten Gegenständen versichert seien, wenn diese der beruflichen Tätigkeit dienten. Die Akkus würden jedoch nicht zu den zur Ausübung der Arbeit erforderlichen Arbeitsmitteln gehören, daher greife die Berufsunfallversicherung in diesem Fall nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.