Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellte klar, dass alle Rentenzahlungen weiterhin pünktlich und zuverlässig erfolgen. Anlass für die Mitteilung waren Falschmeldungen, die behaupteten, eine neue EU-Richtlinie würde zu Verzögerungen führen.
Um die Sicherheit bei Online-Zahlungen zu stärken, wird die EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3) ab Oktober 2025 eingeführt. Dadurch müssen Geldinstitute überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt.
Für Einzelüberweisungen wird die EU-Richtlinie PSD3 verpflichtend eingeführt. Kunden, die keine Verbraucher sind (z. B. Unternehmen oder Behörden) können bei Sammelüberweisungen jedoch entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll.
Rentenempfänger sind von dieser Prüfung nicht betroffen, denn die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen „Opt-Out-Verfahrens“ entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten. Somit werden ab Oktober 2025 die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.