Aktuelles

22. September 2025 – Tax
Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU

Laut einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen können für bestimmte Rechnungsangaben (§ 14 und § 14a UStG) anstelle der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwendet werden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben (Artikel 226 MwStSystRL) der jeweiligen Sprachfassung verwendet werden (Az. III C 2 – S 7290/00003/003/013).

Das Schreiben beinhaltet die Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass, denen man einige Beispiele entnehmen kann:

„(z. B. „Margin scheme – Travel agents“ für „Sonderregelung für Reisebüros“, „Margin scheme – Second-hand goods“ für „Gebrauchtgegenstände / Sonderregelung“, „Margin scheme – Works of art“ für „Kunstgegenstände / Sonderregelung“ oder „Margin scheme – Collectors’s items and antiques“ für „Sammlungsstücke und Antiquitäten / Sonderregelung“; vgl. Anlage 8)“.

Das Schreiben enthält eine Anlage mit einer Tabelle zu den in anderen Amtssprachen (23 Länder) verwendeten Begriffen für Rechnungsangaben.