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4. September 2025 – Tax
Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden – Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Mit der Steuerermäßigung des § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Zu den Anwendungsfragen hat das Bundesministerium der Finanzen ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht. Es beantwortet den Bearbeitenden in den Finanzämtern und den Bürgern eine Vielzahl rechtlicher Fragen zur Anwendung und Geltendmachung des § 35c EStG. So u. a. zu folgenden Aspekten:

Begünstigtes Objekt

Anspruchsberechtigte Person

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Alter des Objekts

Beschränkung der Steuerermäßigung durch die tarifliche Einkommensteuer

Minderung des (Gesamt-)Höchstbetrages bei überhöhter Steuerermäßigung

Objektförderung

Steuerliche Förderung mehrerer Objekte

Miteigentum an einem begünstigten Objekt

Miteigentum bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern (mehrere begünstigte Objekte)

Auszug eines Ehegatten

Vorweggenommene Erbfolge und Erbfall

Unterschiedliche Nutzung einzelner Gebäudeteile

Wohnungseigentümergemeinschaft

Förderfähige Aufwendungen Ausschluss der Förderung und Verhältnis zu anderen Tatbeständen

Nachweis der energetischen Maßnahme

Rechnung und Zahlung Antragstellung und Verfahren