Mit der Steuerermäßigung des § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Zu den Anwendungsfragen hat das Bundesministerium der Finanzen ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht. Es beantwortet den Bearbeitenden in den Finanzämtern und den Bürgern eine Vielzahl rechtlicher Fragen zur Anwendung und Geltendmachung des § 35c EStG. So u. a. zu folgenden Aspekten:
Begünstigtes Objekt
Anspruchsberechtigte Person
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Alter des Objekts
Beschränkung der Steuerermäßigung durch die tarifliche Einkommensteuer
Minderung des (Gesamt-)Höchstbetrages bei überhöhter Steuerermäßigung
Objektförderung
Steuerliche Förderung mehrerer Objekte
Miteigentum an einem begünstigten Objekt
Miteigentum bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern (mehrere begünstigte Objekte)
Auszug eines Ehegatten
Vorweggenommene Erbfolge und Erbfall
Unterschiedliche Nutzung einzelner Gebäudeteile
Wohnungseigentümergemeinschaft
Förderfähige Aufwendungen Ausschluss der Förderung und Verhältnis zu anderen Tatbeständen
Nachweis der energetischen Maßnahme
Rechnung und Zahlung Antragstellung und Verfahren