Das Finanzgericht Düsseldorf hat in drei Urteilen bzgl. der Haftung für Lohnsteuer zur Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer entschieden:
Für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer ist es unschädlich, wenn Mitarbeiter aus ruhenden Arbeitsverhältnissen des jeweiligen Konzernunternehmens nicht einbezogen werden (Az. 8 K 14/22).
Die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer setzt die ausnahmslose Einbeziehung aller, seit einem Jahr oder länger in einem Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer voraus (Az. 8 K 11/22).
Für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer eines Konzernunternehmens ist der abstrakte Ausschluss von Mitarbeitergruppen unschädlich, wenn die Konzerngesellschaft keine von diesem abstrakten Ausschluss betroffene Arbeitnehmer beschäftigt (Az. 8 K 9/22).