Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt.
Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, u. a.:
- die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
- die Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
- die auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie
- die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Als Einführungszeitpunkt für die E-Rechnung (§ 27 Abs. 38 UStG) ist der 01.01.2025 vorgesehen mit einem allgemeinen Übergangszeitraum bis 31.12.2026 und einem Übergangszeitraum für kleine Unternehmen bis 31.12.2027. Das Gesetz tritt nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft.