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25. Januar 2024 – Legal
Photovoltaikanlage auf Dach eines Einfamilienwohnhauses trotz Denkmalbereichssatzung zulässig

Die Eigentümerin eines Einfamilienwohnhauses im Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Golzheimer Siedlung“ (Denkmalbereichssatzung) darf auf einer aus dem Straßenraum einsehbaren Dachfläche ihres Hauses eine Photovoltaikanlage errichten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist verpflichtet, die hierzu nach dem Denkmalschutzgesetz NRW erforderliche Erlaubnis zu erteilen. So entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 28 K 8865/22).

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) könne im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses der Denkmalschutz das öffentliche Interesse an dem Ausbau der erneuerbaren Energien nur noch in atypischen Fällen überwiegen, die fachlich anhand der besonderen Umstände der jeweiligen Situation zu begründen sind.

Ein solcher Ausnahmefall liege hier nicht vor. Die durch die Denkmalbereichssatzung geschützten Blickbezüge würden durch die Errichtung der Photovoltaikanlage nicht erheblich beeinträchtigt. Gleiches gelte für die von der Rheinuferpromenade wahrnehmbare Silhouette der Siedlung. Das geschützte Erscheinungsbild der Siedlung in Gestalt und Struktur werde durch die Errichtung der Photovoltaikanlage in keiner so gewichtigen Weise gestört, dass dies als Atypik die gesetzliche Wertung, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen, zu überwinden vermag. Zwar sei die Photovoltaikanlage aus dem Straßenraum einsehbar, die nach der Satzung wesentlichen Merkmale der Bausubstanz (die Architektursprache, die Kubatur und Größe der Gebäudegrundflächen, die Eingeschossigkeit, das weiß geschlämmte Ziegelmauerwerk sowie die Dachform und -neigung) blieben von der Errichtung der Photovoltaikanlage jedoch unberührt. Zu berücksichtigen sei, dass mit der Zunahme von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern das „Störgefühl“ des Durchschnittsbetrachters erheblich abgenommen hat und weiter abnehmen werde.