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28. Juli 2023 – Legal
Während laufenden Streits über Mieterhöhung Eigenbedarfskündigung unwirksam

Wenn während eines laufenden Streits über eine Mieterhöhung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird, ist ein echtes Interesse an einer Eigennutzung nicht anzunehmen. Eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung ist unwirksam. So entschied das Amtsgericht Görlitz (Az. 9 C 255/22).

Die Mieterin einer Wohnung befand sich mit ihrer Vermieterin seit 2015 in einem Rechtsstreit über eine Mieterhöhung. Inzwischen befand sich der Fall in zweiter Instanz beim Landgericht Görlitz. Nach einem hitzigen Telefonat der Mieterin mit dem Ehemann der Vermieterin sprach die Vermieterin im September 2021 eine Eigenbedarfskündigung aus. Sie gab an, die Wohnung ihrer Tochter überlassen zu wollen, da sie in Görlitz eine Arbeitsstelle aufnehmen wollte. Im Kündigungszeitraum waren in dem Haus drei weitere etwa gleich große Wohnungen frei. Die Mieterin akzeptierte die Kündigung nicht, sodass die Vermieterin Räumungsklage erhob.

Das Gericht gab der Mieterin Recht. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die Eigenbedarfskündigung unwirksam sei. Es lägen ausreichend Indizien vor, die darauf schließen ließen, dass die Vermieterin kein echtes Interesse an der Nutzung der Wohnung für den Eigenbedarf ihrer Tochter habe, sondern dass sie auf unlautere Weise versuche, unter dem Vorwand des Eigenbedarfs die Mieterin, die sich einer Mieterhöhung widersetze, loszuwerden.