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10. Juli 2023 – Tax
Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft als verdeckte Einlage

Der Bundesfinanzhof nahm zu Zinsforderungen als verdeckte Einlage Stellung, insbesondere, ob mit der Überlassung von Wertpapieren verbundene Zinsforderungen ein selbstständiges einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellen (Az. I R 24/20).

Fraglich erschien, ob bei einem echten Wertpapierpensionsgeschäft i. S. des § 340b Abs. 2 HGB das wirtschaftliche Eigentum auf Basis der handelsrechtlichen Zurechnung gemäß § 340b Abs. 4 HGB dem Pensionsgeber zuzurechnen ist.

Wenn durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen werde, liege lt. Bundesfinanzhof darin eine verdeckte Einlage.