Das Finanzgericht München nahm Stellung zur Steuerbarkeit bei Anschaffung und Veräußerung von Fremdwährungsguthaben im Rahmen der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (Az. 10 K 1499/21).
Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts können auch Fremdwährungsbeträge sein. Das durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft erworbene Fremdwährungsguthaben sei zur Beurteilung der Steuerbarkeit im Rahmen des § 23 EStG den Gesellschaftern anteilig zuzurechnen.
Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft würden den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nur dann „gemeinsam” erfüllen, wenn die den Tatbestand des „privaten Veräußerungsgeschäfts” konstituierenden Teilakte – die „Anschaffung” und die „Veräußerung” – jeweils in der „Einheit der Gesellschaft” verwirklicht würden.