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17. April 2023 – Tax
Feststellungsbescheid über Wert von zugewendetem Grundbesitz – Kein Grundlagenbescheid für Erbschaftsteuer

Ein Feststellungsbescheid über den Wert von zugewendetem Grundbesitz ist kein Grundlagenbescheid für die Erbschaftsteuer. So entschied das Finanzgericht Köln (Az. 7 K 2272/21).

Grundlagenbescheide würden mit verbindlicher Wirkung für den Folgebescheid Besteuerungsgrundlagen i. w. S. feststellen. Grundlagenbescheide seien nach § 171 Abs. 10 AO Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide und andere Verwaltungsakte, die Entscheidungen treffen, die für die Festsetzung einer Steuer verbindlich seien.

Auch ein Grundlagenbescheid werde wie jeder Verwaltungsakt mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben werde. Hierbei sei der Regelungsinhalt im Wege der Auslegung zu ermitteln und § 133 BGB als eine auch für öffentlich-rechtliche Willensbekundungen geltende Auslegungsregel zu berücksichtigen. Dabei komme es nicht darauf an, was die Finanzbehörde mit ihrer Erklärung gewollt habe. Entscheidend sei vielmehr, wie der Adressat nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte. Dabei gingen Unklarheiten zu Lasten der Behörde.