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19. Januar 2023 – Tax
AfA: Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Immobilienobjekt

Der Bundesfinanzhof hat zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Immobilienobjekt in Grund und Boden- sowie Gebäudeanteil für Zwecke der AfA und zur Wahl der Wertermittlungsmethode Stellung genommen (Az. IX R 12/21).

Wenn für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden ist, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund und Boden-sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen.

Für die Schätzung des Werts des Grund und Boden- sowie des Gebäudeanteils könne die ImmoWertV herangezogen werden; welches Wertermittlungsverfahren anzuwenden sei, sei nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.

Die Wahl der Ermittlungsmethode entziehe sich einer Verallgemeinerung; ein Vorrang bestimmter Wertermittlungsverfahren für bestimmte Gebäudearten bestehe nicht.