Durch die Nutzung seines Kontos stimmt ein Bankkunde nicht automatisch Vertragsänderungen zu. Doch genau das kündigte die Sparda-Bank Hannover einigen Kunden in einem Anschreiben an. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Hannover der Bank nun auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) per einstweiliger Verfügung untersagt (Az. 13 O 173/22).
Im Mai und im Juli 2022 forderte die Sparda-Bank Hannover ihre Kunden schriftlich zur ausdrücklichen Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen auf. Verbrauchern, die darauf nicht reagierten, sandte das Unternehmen im September ein weiteres Schreiben zu. Darin teilte die Bank mit, dass sie neben einer ausdrücklichen Zustimmung auch die künftige Nutzung des Kontos als Zustimmung werten wird, z. B. im Zuge von Überweisungen, Abhebungen am Automaten oder bargeldlosen Zahlungen. Die Bank wollte es sogar als Zustimmung verstehen, wenn Verbraucher einem zugesandten Rechnungsabschluss nicht aktiv widersprachen. Dass betroffene Verbraucher ihr Konto nicht mehr ohne aufgedrängte Vertragsänderungen nutzen konnten, wertete der vzbv u. a. als aggressive geschäftliche Handlung der Bank.
Das Gericht hielt das Vorgehen der Bank ebenfalls für einen Wettbewerbsverstoß. Das Verhalten der Bank verstoße gegen grundlegende vertragsrechtliche Prinzipien und benachteilige Verbraucher unangemessen. Auch widerspreche das Vorgehen der Bank dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 zu unzulässigen AGB-Klauseln (Az. XI ZR 26/20). Das Gericht gab dem Antrag des vzbv auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in allen Punkten statt und untersagte der Sparda-Bank Hannover das Vorgehen.