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22. Dezember 2022 – Legal
Mehr Hinzuverdienst vorgezogenen Altersrenten

Zum 01.01.2023 werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert.

Ab 01.01.2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. D. h., Frührentner mit einem Nebenjob können ab 01.01.2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Erwerbsminderungsrenten

Bei Renten wegen Erwerbsminderung werden die Hinzuverdienstgrenzen ab dem 01.01.2023 deutlich angehoben:

Die jährliche Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung orientiert sich am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung und beträgt 17.823,75 Euro ab 01.01.2023. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die pauschale jährliche Hinzuverdienstgrenze 35.647,50 Euro ab 01.01.2023. Auch diese Grenze orientiert sich am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung und wird jährlich angepasst. Daneben gilt die individuelle Hinzuverdienstgrenze weiter, die sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung orientiert. Dabei kann die individuelle Grenze höher sein als die pauschale Grenze. Die Höhe der individuellen Grenze kann dem Rentenbescheid entnommen oder bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden.

Wichtige Fragen und Antworten dazu finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.