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19. Dezember 2022 – Legal
Inflationsausgleichsgesetz: Erhöhung Grundfreibetrag und Kindergeld

Der Bundesrat hat dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt, in dem die Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergelds vorgesehen ist. Die in dem ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehenen Beträge wurden teilweise noch erhöht:

Endgültig beschlossen:

  • Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 10.347 Euro auf 10.908 Euro ab 2023 (auf 11.604 Euro ab 2024). Der hieran angelehnte Unterhaltshöchstbetrag steigt ebenfalls entsprechend an.
  • Anhebung des Kinderfreibetrags für das Jahr 2022 von 2.730 Euro auf 2.810 Euro, für 2023 auf 3.012 Euro und für 2024 auf 3.192 Euro.
  • Anhebung des monatlichen Kindergelds ab dem 01.01.2023 auf 250 Euro pro Kind.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird im Jahr 2023 ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro statt bislang 58.597 Euro erhoben und im Jahr 2024 ab 66.761 Euro. Im Bereich der sog. Reichensteuer (Steuersatz 45 Prozent) wird es keine Änderungen geben.