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27. Oktober 2022 – Legal
Preisanpassungsklausel bei Musik-Streamingdienst Spotify unwirksam

Die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen des Musik-Streamingdienstes Spotify ist unzulässig. So entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Az. 52 O 296/21).

Nach der strittigen Klausel gab Spotify steigende Kosten an Kunden weiter, ohne verpflichtet zu sein, die Preise bei sinkenden Kosten herabzusetzen. Das in Schweden ansässige Unternehmen hatte sich in den Nutzungsbedingungen vorbehalten, die Abonnementgebühren und sonstige Preise zu erhöhen, um „die gestiegenen Gesamtkosten“ für die Bereitstellung der Streamingdienste auszugleichen. Zu den Gesamtkosten zählten zum Beispiel Produktions- und Lizenzkosten, Personal-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten sowie Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Eine Preissenkung infolge gesunkener Kosten sah die Klausel nicht vor.

Das Gericht gab dem vzbv Recht. Kunden würden durch die unausgewogene Klausel des Streamingdienstes benachteiligt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seien Kostensenkungen bei Preisänderungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen und diese nach denselben Maßstäben an die Kunden weiterzugeben. Dem werde die Spotify- Klausel nicht gerecht. Es fehle die Verpflichtung, auch Kostensenkungen weiterzugeben. Damit seien die Chancen und Risiken von Kostenänderungen zwischen Unternehmen und Kunden ungleich verteilt. Das Argument des Unternehmens, auf dem Markt für Streamingdienste würden die Kosten ohnehin nur steigen, sei nicht zutreffend. Auch die Kosten des Unternehmens hingen teilweise von Kostenelementen ab, die sinken könnten. Ein anschauliches Beispiel sei die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020. Spotify hatte die Steuersenkung zwar an die Kunden weitergegeben, nach dem Wortlaut der Klausel wäre das Unternehmen dazu aber nicht verpflichtet gewesen. Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung eingelegt (KG Berlin, Az. 23 U 112/22).