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18. Oktober 2022 – Legal
Mieter hat Anspruch auf 24-stündige Versorgung mit Warmwasser

Der Vermieter einer Wohnung schuldet eine 24-stündige Versorgung mit Warmwasser. Dabei muss die Wassertemperatur mindestens 40 °C erreichen. So entschied das Amtsgericht Leonberg (Az. 2 C 231/18).

Die Mieterin einer Wohnung klagte im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht darauf, dass das Leitungswasser auch in der Nachtzeit so weit erwärmt wird, dass ein Duschen oder Baden möglich ist. Die Vermieterin hatte eine Nachtabsenkung an der Heizung vorgenommen. Dies führte dazu, dass abends ab etwa 22 Uhr die Wassertemperatur abnahm und morgens um 6.30 Uhr das Wasser nur lauwarm war.

Das Gericht gab der Mieterin Recht. Sie habe einen Anspruch darauf, dass auch während der Nachtzeit das Leitungswasser mindestens so weit erwärmt wird, dass eine Wassertemperatur von 40 °C erreicht wird. Die Vermieterin dürfe die Temperatur des Warmwassers in den Nachtstunden nicht eigenmächtig absenken. Die Vermieterin sei verpflichtet, die Versorgung mit Warmwasser rund um die Uhr aufrechtzuerhalten. Etwas anderes gelte, wenn sämtliche Mieter mit einer Absenkung der Temperatur einverstanden sind.