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25. August 2022 – Tax
Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften ohne Bagatellgrenze

Die Abfärberegelung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG) bei Einkünften aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Gesellschaft i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt ohne Bagatellgrenze zur Anwendung. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 15 K 26/20).

Die Bagatellgrenze sei auch der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bei der Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG nicht zu berücksichtigen. Hiernach führe einkommensteuerrechtlich jede Beteiligung, aus der die Gesellschaft gewerbliche Einkünfte beziehe, zu einer Umqualifizierung aller weiteren Einkünfte dieser Gesellschaft in solche aus Gewerbebetrieb.

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gelte als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit u. a. einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ausübt (Alternative 1) oder gewerbliche Einkünfte im Sinne des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bezieht (Alternative 2).