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19. August 2022 – Tax
Kindergeld: Altersgrenze von 25 Jahren verfassungsgemäß

Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, dass der Gesetzgeber die Altersgrenze von 25 Jahren im Zuge der Corona-Pandemie nicht verlängert hat. Die nicht erfolgte Anpassung der Altersgrenze an die von den Bundesländern verlängerten Regelstudienzeiten für Studierende führt nach einem rechtskräftigen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts nicht zur Verfassungswidrigkeit (Az. 11 K 91/21).

Im vorliegenden Fall verwies die Mutter mit ihrer Klage auf die nachteiligen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studierende. Fast alle Bundesländer hätten die Regelstudienzeit um bis zu drei Semester verlängert, wodurch ein längerer Bezug von BAföG ermöglicht werde. Dementsprechend wollte sie auch den Bezug von Kindergeld entsprechend verlängert haben. Das Finanzgericht argumentierte jedoch, dass der Gesetzgeber die Altersgrenze von 25 Jahren beibehalten durfte. Es stehe im Ermessen des Gesetzgebers, zu entscheiden, ob und wie die Beeinträchtigungen der Pandemie kompensiert werden. Er habe sich für einen „Kinderbonus“ von 300 Euro im Jahr 2020 und 150 Euro im Jahr 2021 entschieden.