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15. August 2022 – Tax
Bewertungsgesetz: Zur Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

Der Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen, ob es sich bei einer KG, deren Komplementärin eine rechtsfähige Stiftung ist, um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft handelt, weshalb die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 151 Abs. 1 Satz 2 BewG hätte erfolgen müssen (Az. II R 9/20).

Eine Stiftung & Co. KG sei keine gewerblich geprägte Personengesellschaft. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin sei, sei ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen.

Das Erbschaftsteuerfinanzamt entscheide, ob eine Wertfeststellung dem Grunde nach erforderlich sei. Dem zur Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG berufenen Finanzamt obliege die Entscheidung über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG.