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8. August 2022 – Tax
Gewinnausschüttung im Anschluss an Einbringung nießbrauchbelasteter GmbH-Geschäftsanteile – Mittelbare vGA möglich

Der Bundesfinanzhof hatte in zwei Verfahren zu entscheiden, ob Zahlungen aufgrund einer Gewinnausschüttung im Anschluss an die Einbringung nießbrauchsbelasteter (unentgeltlicher Quotennießbrauch) Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Ansatz einer sog. mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) beim Gesellschafter führen (Az. VIII R 29/18 und VIII R 30/18).

Wenn an einem Kapitalgesellschaftsanteil ein Nießbrauch bestellt sei, der dem Nießbrauchberechtigten lediglich einen Anspruch auf den mit der Beteiligung verbundenen Gewinnanteil einräume, ohne dass dieser wesentliche Verwaltungsrechte, insbesondere die Stimmrechte, ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen könne, seien die Kapitaleinnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ertragsteuerlich weiterhin dem Anteilseigner zuzurechnen.

Wenn in diesem Fall die Anteilseignerin des nießbrauchbelasteten Kapitalgesellschaftsanteils eine Kapitalgesellschaft sei, könne die direkte Auszahlung der Ausschüttungen an den Nießbrauchberechtigten zu einer mittelbaren vGA führen, wenn es sich beim Gesellschafter der anteilseignenden Kapitalgesellschaft und beim Nießbrauchberechtigten um einander nahestehende Personen handele.