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13. Juni 2022 – Legal
Schmerzensgeld nach Schleudertrauma – Umgehende ärztliche Behandlung als Nachweis

Wer von einem Unfall ein Schleudertrauma davonträgt, kann Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Um das nachzuweisen, müssen Betroffene aber direkt zum Arzt gehen. Das entschied das Landgericht München I (Az. 19 O 16989/20).

Ein Sportwagenfahrer klagte nach einem Auffahrunfall auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht sah zwar die Schuld für den Unfall beim Beklagten und sprach dem Sportwagenfahrer die Reparaturkosten und die Kosten für ein Ersatzfahrzeug zu. Schmerzensgeld und Entschädigung für einen Verdienstausfall erhielt der Kläger aber nicht. Der Mann habe nicht beweisen können, bei dem Unfall entsprechende Verletzungen davongetragen zu haben – auch, weil er erst rund einen Monat nach dem Unfall zum Arzt gegangen war. Der Grund für den Arztbesuch seien zudem nicht Beschwerden an der Halswirbelsäule gewesen, sondern Sensibilitätsstörungen der Hand.

Hätte der Kläger bei dem Unfall tatsächlich ein Schleudertrauma erlitten, wäre zu erwarten gewesen, dass er sich sofort in Behandlung begibt. Ein medizinisches Gutachten befand zudem, dass die vom Kläger angegebenen Sensibilitätsstörungen der Hand nicht dem Unfall anzulasten seien.