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1. Juni 2022 – Legal
Online-Heirat – In Deutschland nicht rechtsgültig

Eine Heirat online vor dem Computer ist nach deutschem Recht nicht zulässig. So entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 7 L 122/22).

Im vorliegenden Fall heirateten ein türkischer Staatsangehöriger und eine bulgarische Staatsangehörige an einem Computer in Duisburg online. Sie nutzten dafür die Website der Behörden des US-Bundesstaates Utah. Der Mann beantragte anschließend bei der Stadt Duisburg eine Bescheinigung. Er benötigte diese, um dann mit der sog. Aufenthaltskarte einen ordnungsgemäßen Aufenthalt im Bundesgebiet nachweisen zu können.

Das Gericht entschied, dass das Paar nach deutschem Recht nicht verheiratet ist. In Deutschland werde eine Ehe dadurch geschlossen, dass ein Paar vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklärt, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Wenn der Wille, die Ehe zu schließen, nicht vor einem Standesbeamten erklärt werde, haben die Erklärungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine rechtliche Wirkung.