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25. April 2022 – Tax
Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer – Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung

Der Bundesfinanzhof hatte zur Arbeitgeberhaftung eines inländischen Tochterunternehmens für die Lohnsteuer eines von der Schweizer Muttergesellschaft überlassenen Geschäftsführers zu entscheiden: Unter welchen Voraussetzungen liegt ein wirtschaftlicher Arbeitgeber i. S. des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG vor (Az. VI R 22/19)?

Im Falle einer konzerninternen internationalen Arbeitnehmerentsendung werde das aufnehmende inländische Unternehmen zum wirtschaftlichen Arbeitgeber i. S. von § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trage, der Einsatz des Arbeitnehmers bei dem aufnehmenden Unternehmen in dessen Interesse erfolge, der Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf des aufnehmenden Unternehmens eingebunden und dessen Weisungen unterworfen sei.

Das wirtschaftliche Tragen des Arbeitslohns ersetze in den Fällen des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG die für den zivilrechtlichen Arbeitgeberbegriff erforderliche arbeits- bzw. dienstvertragliche Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auf der die Zahlung des lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohns (zivilrechtlich) im Regelfall beruhe. Unbeschadet dessen müsse die entsandte Person nach allgemeinen Grundsätzen als Arbeitnehmer des wirtschaftlichen Arbeitgebers anzusehen sein.