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21. März 2022 – Legal
Nutzung einer Eigentumswohnung als Zweitwohnung – Eigenbedarfskündigung nicht gerechtfertigt

Wenn ein Mietvertrag eine sog. gesetzesverstärkende Bestandsklausel enthält, wonach das Mietverhältnis nur bei einer “Notwendigkeit” gekündigt werden kann, ist eine Eigenbedarfskündigung zwecks Nutzung der Wohnung als Zweitwohnung unzulässig. So entschied das Landgericht Berlin (Az. 67 S 237/21).

Ein Wohnungseigentümer klagte vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte gegen seine Mieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Seinen Anspruch stützte er u. a. auf eine Eigenbedarfskündigung. Er wollte seine Wohnung als Zweitwohnung nutzen. Der Kündigung hielten die Mieter entgegen, dass das Mietverhältnis laut Mietvertrag nur beendet werden kann, wenn dies “notwendig” ist. Eine solche Notwendigkeit bestehe hier nicht. Das Amtsgericht wies die Räumungsklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Wohnungseigentümers.

Auch das Landgericht gab den Mietern Recht. Dem Wohnungseigentümer stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die Eigenbedarfskündigung habe das Mietverhältnis nicht beendet. Der Mietvertrag enthalte eine sog. gesetzesverstärkende Bestandsklausel. Der Wohnungseigentümer habe aber keine Tatsachen vorgetragen, welche die Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen. Der angeführte Eigenbedarf zwecks Nutzung der Wohnung als Zweitwohnung genüge nicht.