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21. März 2022 – Tax
Billigkeitsregelungen: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Das Bundesfinanzministerium hat am 17.03.2022 ein Schreiben zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :013).

Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.

Das BMF hat Billigkeitsregelungen zu folgenden Punkten erlassen:

  • Spendennachweis,
  • Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften,
  • Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten,
  • vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine,
  • steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,
  • Arbeitslohnspenden,
  • Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen,
  • Zuordnung entgeltlicher Hilfeleistungen zu Zweckbetrieben i. S. d. § 65 AO,
  • Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal,
  • unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen oder Personal, Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung, unentgeltliche Überlassung von Wohnraum,
  • Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG auf etwaige Schenkungen.