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29. Dezember 2021 – Tax
Grundsteuerreform: Stichtag für Grundstückseigentümer für den Stand von Angaben

Zum 01.01.2025 wird auf Grund der Grundsteuerreform die neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Die Einheitswerte werden als bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ihre Gültigkeit verlieren. An deren Stelle tritt dann in den Bundesländern, die keine abweichenden Regelungen getroffen haben, der Grundsteuerwert.

Der Grundsteuerwert wird vom jeweils zuständigen Finanzamt anhand einiger weniger Angaben ermittelt, die Grundstückseigentümer ihrem Finanzamt mitteilen. Stichtag für die Grundstückseigentümer für den Stand der Angaben ist der 01.01.2022. Zu diesem Stichtag müssen Grundstückseigentümer jedoch zunächst nichts unternehmen. Sie werden Ende März 2022 mit öffentlicher Bekanntmachung weiter informiert.