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28. Dezember 2021 – Legal
Elektronische Arbeitslosmeldung ab 2022

Zum 1. Januar 2022 tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. Die elektronische Arbeitslosmeldung stellt dabei auf die Nutzung der sog. Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ab. Dadurch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfolgt.

Hinweis

Bei der Arbeitslosmeldung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld. Wer bereits arbeitslos ist oder innerhalb der nächsten drei Monate wird, muss dies zunächst vor Ort oder digital bei der zuständigen Arbeitsagentur melden. Danach kann erst der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.

Bürger können bereits verschiedene Leistungen über das Portal www.arbeitsagentur.de online in Anspruch nehmen. Dazu gehören z. B. die Beantragung von Kurzarbeitergeld oder der Weiterbewilligungsantrag von Arbeitslosengeld II.