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27. Dezember 2021 – Tax
Neue Sachbezugswerte ab 2022

Wenn Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, muss diese Zuwendung des Arbeitgebers lohnsteuerlich bewertet werden.

Der Monatswert der Sachbezüge für Verpflegung erhöht sich ab 1. Januar 2022 von 263 Euro auf 270 Euro (Frühstück auf 56 Euro, Mittag- und Abendessen auf jeweils 107 Euro).

Für verbilligt oder unentgeltlich gewährte Mahlzeiten gelten ab 2022 pro Kalendertag folgende Werte:

  • Frühstück 1,87 Euro
  • Mittag- oder Abendessen 3,57 Euro.
  • Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 9,00 Euro anzusetzen.

Der Sachbezugswert 2022 für Unterkunft oder Miete erhöht sich von 237 Euro auf 241 Euro.