Aktuelles

24. November 2021 – Tax
Zahlung an Insolvenzverwalter – steuerfreier Sanierungsertrag?

Das Finanzgericht Münster hat dazu Stellung genommen, wann eine Zahlung an den Insolvenzverwalter aufgrund eines Vergleichs über Rückzahlungsansprüche nach Insolvenzanfechtung einen nach § 3a EStG steuerfreien Sanierungsertrag darstellt (Az. 6 K 3905/19).

Gemäß § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG seien Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des Absatzes 2 (Sanierungsertrag) steuerfrei. Nach § 3a Abs. 2 EStG liege eine unternehmensbezogene Sanierung vor, wenn der Steuerpflichtige für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses die Sanierungsbedürftigkeit und die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens, die Sanierungseignung des betrieblich begründeten Schuldenerlasses und die Sanierungsabsicht der Gläubiger nachweise.

Gemäß § 3a Abs. 5 EStG seien Erträge aus einer nach den §§ 286 ff. InsO erteilten Restschuldbefreiung, aus einem Schuldenerlass auf Grund eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nach den §§ 304 ff. InsO oder auf Grund eines Schuldenbereinigungsplanes, dem in einem Verbraucherinsolvenzverfahren zugestimmt wurde oder wenn diese Zustimmung durch das Gericht ersetzt wurde, soweit es sich um Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen handele, ebenfalls steuerfrei, auch wenn die Voraussetzungen einer unternehmensbezogenen Sanierung nicht vorliegen.