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9. November 2021 – Legal
Nachehelicher Unterhalt nach langjähriger Alleinverdienerehe ohne zeitliche Begrenzung

Ohne Hinzutreten sonstiger Umstände kommt bei einer rund 36-jährigen Ehedauer einer Alleinverdienerehe, aus der drei Kinder hervorgegangen sind, die von der Antragstellerin überwiegend betreut wurden, sowie in Ansehung der Umstände, dass die Antragstellerin bald 60 Jahre alt und krankheitsbedingt erwerbsunfähig ist, eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhalts nicht in Betracht. So entschied das Amtsgericht Frankenthal (Az. 71 F 214/19).

Wenn sich aufgrund der Gesamtumstände ergebe, dass für einen Unterhaltsberechtigten krankheitsbedingt offensichtlich keine reelle Chance der Einkommenserzielung auf dem Arbeitsmarkt besteht, sei nicht erforderlich, dass sich ein hierzu eingeholtes Sachverständigengutachten bis an die Grenze des absurden zu allen denkbaren Formen der Erwerbstätigkeit ausdrücklich und unter Hinzuziehung von Beispielen äußere.

Umstände, aus denen sich ausnahmsweise dennoch eine Unbilligkeit der unbegrenzten Dauer der Unterhaltspflicht ergeben könnten, seien von Antragsgegnerseite weder vorgetragen, noch sonst ersichtlich.