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28. Oktober 2021 – Legal
Notwendiger Austausch einer Heizungsanlage aufgrund gesetzlicher Bestimmungen – Modernisierungsmieterhöhung unzulässig

Wenn der Austausch einer Heizungsanlage aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist, ist eine Modernisierungsmieterhöhung unzulässig, denn es liegt eine Instandhaltung vor. So entschied das Landgericht Bonn (Az. 6 S 78/20).

Das Landgericht hatte im Jahr 2021 als Berufungsinstanz über die Wirksamkeit eines Modernisierungsmieterhöhungsverlangens nach Austausch der Heizungsanlage zu entscheiden. Das Mieterhöhungsverlangen war aus dem Jahr 2016 und verlangte eine Mieterhöhung von fast 40 Euro pro Monat. Der Austausch der Heizungsanlage war aufgrund von § 10 EnEV erforderlich.

Das Gericht entschied, dass das Modernisierungsmieterhöhungsverlangen unwirksam sei. Da ein gesetzlich erforderlicher Austausch der Heizungsanlage gemäß § 10 EnEV der Instandhaltung zuzuordnen sei, scheide eine Umlage einer solchen gesetzlich angeordneten Modernisierung auf den Mieter aus.