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8. Oktober 2021 – Tax
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bei einer im Privatvermögen gehaltenen Ferienwohnung nach dem Sachwertverfahren

Auch bei einer als Ferienwohnung genutzten Eigentumswohnung ist grundsätzlich eine Kaufpreisaufteilung unter Anwendung des Sachwertverfahrens angebracht. So entschied das Finanzgericht Hamburg (Az. 3 K 233/18).

Eine Abweichung vom Grundsatz der Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer im Privatvermögen angeschafften und ausschließlich zur Fremdvermietung bestimmten Wohnung nach dem Verhältnis der im Sachwertverfahren ermittelten Verkehrswerte für den Anteil am Grund und Boden und am Gebäude sei nicht schon deshalb geboten, weil die Kaufentscheidung ausschließlich unter Renditegesichtspunkten getroffen wurde, die sich auf Ertragswerte stützten.

Wenn der im Sachwertverfahren anzuwendende Marktanpassungsfaktor gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1 ImmoWertV nur ganz geringfügig über dem Normalbereich liege, führe die Anwendung des Sachwertverfahrens zu keinem unangemessenen Ergebnis.

Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt (BFH-Az.: IX R 12/21).