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2. August 2021 – Legal
Negativzinsen auf Girokonto-Guthaben von Neukunden können zulässig sein

Negativzinsen („Verwahrentgelte“) auf Girokonto-Guthaben können auch für Neukunden zulässig sein. Das entschied das Landgericht Leipzig und wies eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland ab (Az. 5 O 640/20).

Die Sparkasse hatte im Februar 2020 kurzfristig Negativzinsen in Höhe von 0,7 Prozent jährlich für Neukunden und kontowechselnde Kundinnen und Kunden mit mehr als 5.000 Euro auf dem Girokonto eingeführt. Die Sparkasse verzichtete nach kurzer Zeit auf das sog. Verwahrentgelt, lehnte aber eine Unterlassungserklärung ab.

Das Gericht gab dem Geldinstitut Recht. Zuvor hätten Gerichte zwar entschieden, dass Negativzinsen nicht durch einen allgemeinen Preisaushang verkündet werden dürften. Der Fall hier liege aber anders: Die Negativzinsen seien in den Vertragsanlagen enthalten gewesen, die die Kunden bei Vertragsabschlüssen unterzeichneten. Damit handele es sich um individuelle Vereinbarungen. Zudem seien Altverträge von Bestandsverträgen ausgenommen. Allerdings dürfe die Sparkasse Vogtland Girokonten für junge Menschen nicht mehr als kostenlos bewerben, wenn sie darauf Negativzinsen erhebe.