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27. Juli 2021 – Tax
Ergänzung: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden durch Unwetter mit Hochwasser

Ergänzend zu den Katastrophenerlassen der betroffenen Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern), welche steuerliche Erleichterungen für von der Hochwasserkatastrophe Betroffene vorsehen, haben sich Bund und Länder in Sondersitzungen auf weitere Erleichterungen geeinigt. Es wurde u. a. Folgendes vereinbart:

  • Geringere Nachweispflichten bei der Prüfung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit,
  • Ermöglichung des Einsatzes eigener Mittel gemeinnütziger Körperschaften zur Unterstützung der Betroffenen auch außerhalb der Satzungszwecke,
  • Gewährung des Betriebsausgabenabzugs für zahlreiche Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,
  • Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren geschädigten Angestellten unentgeltlich Verpflegung zur Verfügung zu stellen, und z. B. Fahrzeuge, Wohnungen und Unterkünfte steuerfrei zur Nutzung zu überlassen,
  • Ermöglichung für Unternehmen, unentgeltlich Beherbergungs- und sonstige Leistungen (z. B. Aufräumarbeiten mit eigenem Gerät und Personal) an Betroffene zu erbringen oder für den täglichen Bedarf notwendige Güter zur Verfügung zu stellen, ohne dass dies eine Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe oder eine Vorsteuerkorrektur auslöst und
  • Möglichkeit der Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 ggf. bis auf Null, ohne dass die gewährte Dauerfristverlängerung durch die Erstattung bzw. Festsetzung auf Null berührt wird.

Die betroffenen Länder haben bereits angekündigt, ihre bereits herausgegebenen Katastrophenerlasse entsprechend anzupassen. Darüber hinaus haben Bund und Länder vereinbart, dass die steuerlichen Erleichterungen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe auch dann greifen, wenn die zuwendende Person nicht in einem vom Hochwasser betroffenen Land wohnt.

Hinweise

Zur Konkretisierung der umsatzsteuerlichen Erleichterungen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben veröffentlicht, welches Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021 enthält.

Die Erlasse finden Sie auf der Homepage der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Das Bundesministerium der Finanzen hat den steuerlichen Erleichterungen durch die Bundesländer zugestimmt und im Bereich der vom Zoll verwalteten Steuerarten steuerliche Erleichterungen veranlasst. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zolls.

Die FAQ der Bundesregierung zu den Hochwasserhilfen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.