Aktuelles

23. Juli 2021 – Tax
Unwetter mit Hochwasser

Die Unwetterereignisse mit Hochwasser im Juni/Juli 2021 hat viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie das Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (BayLfSt) haben aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet, denen das Bundesministerium der Finanzen zugestimmt hat. Darin werden u. a. diverse steuerliche Erleichterungen für von den Unwetterereignissen Betroffene geregelt. Die Erlasse gliedern sich wie folgt:

1.   Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassungen der Vorauszahlungen

2.   Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen

3.   Verlust von Buchführungsunterlagen

4.   Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer

  • Gemeinsame Regelungen für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständige Arbeit
  • Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Lohnsteuer
  • Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände als außergewöhnliche Belastungen
  • Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren

5.   Grundsteuer

6.   Gewerbesteuer

Die Erlasse finden Sie auf der Homepage der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Das Bundesministerium der Finanzen hat den steuerlichen Erleichterungen durch die Bundesländer zugestimmt und im Bereich der vom Zoll verwalteten Steuerarten steuerliche Erleichterungen veranlasst. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zolls.

Die FAQ der Bundesregierung zu den Hochwasserhilfen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.