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13. Juli 2021 – Tax
Kindergeldanspruch bei Abbruch der Berufsausbildung

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschied, dass ein Kind sowohl das subjektive als
auch das objektive Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr.2c EStG erfüllt, wenn es
krankheitsbedingt eine begonnene Berufsausbildung abbricht, sich infolge der Erkrankung
nicht um einen neuen Ausbildungsplatz bemühen kann, aber ausbildungswillig ist (Az. 2 K
91/19).


Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Das Revisionsverfahren ist beim Bundesfinanzhof
anhängig (BFH-Az.: III R 52/20).